Arbeit für warmes Essen
Gesinde, Mägde, Knechte
Sie sind jetzt 70 bis 90 Jahre alt, und sie sind die letzten Lebenden, die noch als Dienstboten in der Landwirtschaft und im Haushalt gearbeitet haben.
Nach dem 2. Weltkrieg verschwanden die Häuslinge aus dem Dorfbild – und nach und nach die Dienstleute von den Höfen. In den Nachkriegsjahren waren die Räume in den Häusern mit Heimatvertriebenen und Flüchtlinge überbelegt. Für eine warme Mahlzeit oder Lebensmittel halfen diese Menschen bei allen Arbeiten.
Mit dem wirtschaftlichen Aufstieg suchten die Flüchtlinge bald Stellen in der Industrie und im Baugewerbe und bauten sich Häuser. Damit wohnten auf den Höfe immer weniger Menschen. Schulentlassene, die früher nur auf Bauernhöfen unterkommen konnten, fanden nun Berufe im gewerblichen Bereich. In der Landwirtschaft entwickelte sich zunehmend die Mechanisierung der Arbeit. Es wurden weniger helfende Hände gebraucht. Da Maschinen viel Geld kosteten, sparte man an hohen Löhnen und Lasten für Gehilfen. Bald sah man kaum noch Dienstboten in den Dörfern.
„Dienstboten“,
dieses Wort ist in der heutigen Umgangssprache selten geworden. Sie waren das Personal, das man zur Verrichtung der häuslichen und landwirtschaftlichen Arbeiten zusätzlich brauchte, wenn eine Familie sie nicht allein schaffte oder sie nicht selber tun wollte.
„Gesinde“
war die Bezeichnung für das Gesamtpersonal. Dafür wurde 1832 von der Landesregierung ein Gesetz herausgegeben, die Gesinde-Ordnung.
Das Gesetz sollte die Rechtsverhältnisse der ledigen Bediensteten festlegen. Hauptabsicht war die Bindung an den Dienstherrn. Diese Gesinde-Ordnung hielt man mit Veränderungen bis 1918 für anwendbar. Von da ab hießen Personen, die für Lohn, Wohnung und Verpflegung arbeiteten, Landarbeiter, Hausangestellte oder Hausgehilfinnen. Knechte und Mägde nannte man sie ebenso. Ihr mühseliger Dienst wurde selten besungen. Doch ein Gedicht des Wiener Schriftstellers Anton Wildgans (1881 – 1932) offenbart so treffend ihr Schicksal:
„Dienstboten
Sie sind immer nur da, um zu dienen,
niemand fragt sie nach ihrem Begehr.
Solang sie gehorchen, ist man zu ihnen
freundlich so wie zu Fremden – nicht mehr.
Sie wohnen mit uns im selben Quartiere,
aber für sie muss der schlechteste Raum gut genug sein.
Für unsere Tiere
sorgen wir zärtlicher als für ihre
menschlichen Wünsche.
Die kennen wir kaum.
Sie sind die Hände, die nie bedankt sind,
wir wechseln sie aus wie brüchigen Stahl
einer Radachse. Wenn sie erkrankt sind,
müssen sie aus dem Haus ins Spital.
Manchmal könnte ein Wort der Güte
ein Tag im Frühling, um auszuruhn,
in ihrem verdrossenen Gemüte
eine verschämte schüchterne Blüte
leise erwecken und Wunder tun.
So aber sind sie gewohnt, die letzten
bei allem, was freut und nottut, zu sein,
und werden wie alle Zurückgesetzten
entweder gebrochen oder gemein.
Manche freilich, die haben ohne
Hass dem eigenen Leben entsagt,
waren Mütter an fremdem Sohne,
tragen eine heimliche Krone
wie Maria die Magd“.
Das Leben auf dem Hofe - Knechte und Mägde hatten Familienanschluss, aber Lager über den Ställen
Lange Zeit gehörte in den alten Bauernhäusern das Gesinde zur Hausgemeinschaft. Wenn das aufgestallte Vieh zu beiden Seiten der Diele versorgt war, saß die Herrschaft zu den Mahlzeiten mit den Dienstleuten an einem Tisch im oberen Hause und an kalten Abenden mit ihnen an der einzigen Feuerstelle auf dem zur Diele hin offenen Flett. Ein Kienspan, später die Öllampe, verstärkte den Feuerschein für die noch nötigen Arbeiten vor dem Schlafengehen. Für das Auffinden der Schlafstellen reichte dann das schwache Licht des Herdfeuers, dessen Glut nachts eine Feuerkiepe schützte.
Die wenigen Butzen (Alkoven) am Flett langten gerade für die Familie. Dort schliefen zumeist mehrere Angehörige in einem Verschlag. So suchten die Knechte ihre Lagerstätten über den Pferdeställen auf und die Mägde die über den Kühen auf den Hillen. Erst zu späteren Zeiten bekamen sie Schlafstellen in Kammern an der Diele.
Keiner konnte sich verbergen
Keiner konnte sich vor dem anderen verbergen, alles, Mensch und Vieh, lebte in einem einzigen Raum. Das Schlafenlegen und das Aufstehen des Gesindes geschah unter den Augen des Hausherrn und noch mehr unter denen der Hausherrin. Sie überschaute tagsüber vom Herdplatz jegliches Geschehen im Haus. Unvorstellbar für uns heute, wie nach solchen Nachtlagern und geringer Körperpflege der nachfolgende lange Arbeitstag bewältigt werden konnte! So ging es Tag für Tag, jahraus, jahrein, nur mit verschiedenen Jahreszeiten.
Die Dienstboten waren immer greifbar, hatten für jede Arbeit bereit zu sein. Sie waren als Unverheiratete, meist Häuslingskinder, durch Vertrag verpflichtet und, um überhaupt leben zu können, abhängig von der gebotenen Kost, vom geringen Lohn, der Kleidung und dem Dach über dem Kopf.
Schon in der Bibel liest man im 1. Petrusbrief Kap. 2, Vers 18: „Ihr Knechte, seid Untertan mit aller Furcht den Herren, nicht allein den gütigen und gelinden, sondern auch den wunderlichen“. Es folgt der Hinweis, dass Unrecht leiden als Gottes Gnade zu empfinden sei. Der Apostel Paulus schreibt im Epheserbrief auch von solchem Gehorsam mit Furcht und Zittern, nur dieses nicht wegen des leiblichen Herrn, sondern um Gott zu gefallen, und mahnt auch die Dienstherren, ihr Gesinde ohne Drohen zu behandeln. Vor Gott gebe es kein Ansehen der Person nach seinem Stande. So hat es Martin Luther auf seiner „Haustafel für allerlei christliche Stände“ im kleinen Katechismus weiter empfohlen.
Wie aber entwickelte sich das Dienstbotenwesen nach der Reformation, nach den Glaubensunruhen und dem 30-jährigen Krieg? Von der katholischen Vorzeit ist wenig überliefert. Das ist schade für unsere Region.
In der Lüneburgischen Kirchenordnung wird 1643 eindringlich gefordert, dass auch in den Dörfern die Menschen aller Klassen sich jeden Sonntag zum Katechismuslernen und –üben in den Kirchen einfinden sollen. Das war weniger ein Gottesdienst als ein Unterricht. Da kaum einer lesen und schreiben konnte, wurde bald verstärkt die längst verordnete Schulpflicht der Kinder auf den Dörfern gefordert. Erst danach verwandelten sich die Sonntagslektionen der Pastoren und Küster zu Gottesdiensten mit Predigten und mehr Gesängen.
Kirchlicher Unterricht
Wenn die Knechte am Sonntagmorgen die Dienstherren und Familien zur Kirche gefahren hatten, mussten sie bis zum Ende der Kirchzeit die Pferde halten. Sie sollten aber laut Kirchenordnung an keinem Sonntag den kirchlichen Unterricht verpassen. Das galt auch für die Mägde, die vormittags Alte, Kranke, Vieh und das Herdfeuer zu versorgen hatten. Für sie und andere Verhinderte hatten die Pastoren eindringlich die Verordnung erhalten, zu einer Stunde nach Mittag die Unterweisung vorzunehmen. Allerdings wurde den Unterrichtenden angeraten, dass das Läuten, Singen, die Auslegung des Katechismus und das Nachfragen nicht länger als eine Stunde dauern sollte, damit die Leute nicht ermüdeten und sie mit Kindern und Gesinde zeitig und gern dazu herkämen.
Für die Bewohner der Kirchdörfer war der Kirchgang kein Problem. Aber die Außendörfer der Kirchspiele hatten zum Teil lange und beschwerliche Wege bei Wind und Wetter. Nicht jeder spannte an. Man ritt zu Pferd oder man ging zu Fuß.
Zu Fuß machten sich auch die Knechte und Mägde nach dem Mittagsmahl auf den Weg zur kirchlichen Unterweisung. Das war wohl ihre einzige Freizeit von der Arbeit. Durften sie dabei Spaß haben? Sicher hat einer der Bauern oder eine fromme Frau sie mahnend begleitet, damit sie den Sonntag nicht entheiligten.
Dienen, dulden – kaum Rechte
Gesinde-Ordnung von 1732 liest sich heute wie eine Zumutung
Für das Zufußgehen waren schon früh, vermutlich bereits in katholischen Zeiten, spezielle Wege für den Kirchgang eingerichtet worden. Sie führten über Felder und Fluren fast geradeaus von den Nebenorten zu den Kirchen. Kein Bauer durfte von dem Weg, der seinen Acker durchquerte, etwas abpflügen.
Die Kirchwege waren so eingerichtet, dass sie an keinem Krug oder Ausschank vorbeiliefen und niemand angetrunken in der Kirche erschien. Aus demselben Grunde gab es Verordnungen, keine Krüge am Kirchplatz zu dulden, damit weder die Burschen beim Aufpassen auf die Pferde noch andere Mannsleute in Versuchung kommen sollten.
Todesurteil für schweren Diebstahl
Die anfangs erwähnte Gesinde-Ordnung vom 28. März 1732, die immer wieder Veränderungen erfuhr, liest sich heute als eine unmenschliche Zumutung. Es gab zwar ein vierteljährliches Kündigungsrecht für beide Seiten und ein Dienstherr wurde für ein Abwerben mit höheren Lohnversprechungen mit Geldstrafe bedroht. Die Dienstboten aber durften nicht aufmucken und sollten mit gewöhnlichem Essen zufrieden sein.
Später wurde noch strenger auf den sonn– und festtäglichen Nachmittags-Gottesdienstbesuch für sie geachtet, damit sie nicht frei herumliefen, Diebereien begehen konnten und mit anderen Handlungen den Sonntag entheiligten.
1772 wurde verordnet, Diebstähle von Gegenständen über 15 Taler Wert mit dem Tode durch den Strang zu bestrafen. Solche Urteile soll es wirklich gegeben haben. Unter 20-Jährige wurden zu lebenslangem Zuchthaus oder zum Karrenschieben verurteilt. Wer aus Hunger Essen oder Getränke an sich nahm, konnte Leibeszüchtigungen, Festungsbau oder Zuchthaus als Strafe erhalten.
Haben diese Menschen „Unrecht zu leiden als Gnade zu empfinden“ begriffen und bei den sonntäglichen Lektionen gelernt, gehorsam zu sein? Oder wurden sie, wie Anton Wildgans es formulierte, „wie alle Zurückgesetzten entweder gebrochen oder – gemein“? Wohltuend sind da andere Vorkommnisse zu berichten:
Familiäre Bande konnten entstehen
Auf manchen kinderlosen Höfen entwickelte sich das Zusammenleben von Bäuerin und Magd zu einem Mutter-Tochter-Verhältnis und von Bauern zum Knecht wie Vater und Sohn, das sogar zu einer Erbschaft führte. Umgekehrt wurde ein Knecht zum Erzieher des heranwachsenden Sohnes, wenn der Vater früh verstorben war. Die Magd ersetzte den Kindern die kranke oder tote Mutter mit jener Hingabe die Anton Wildgans berührte. Es kam auch vor, dass die verwitwete Bäuerin den tüchtigen Knecht heiratete oder der verwitwete Bauer die fleißige Magd.
Auf dem Jagdmeierhof in Martfeld pflegte die Tochter des beim großen Brand 1881 verstorbenen Häuslings Heinrich Huch von 1884 bis 1892 die schwindsüchtige Bäuerin bis zu deren Tode und schlief bei ihr in der Kammer.
Was aber verdienten Dienstboten früher? Hiesige Angaben liegen nicht vor. Barlohn gab es, freie Kost, Wohnung und Naturalien, das ist allgemein bekannt. Die Barlöhne waren landschaftlich sehr verschieden, so wie die Bodenverhältnisse es den Bauern zu geben erlaubten. Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte ein Knecht durchschnittlich 20 Taler Jahreslohn, bekam zwei Hemden, zwei Hosen aus Leinwand, Wolle zum Strümpfestricken und ein Paar Schuhe. Eine Magd erhielt meistens den halben Lohn, bekam grobe und etwas feie Leinwand für Kleidung, ein Paar Schuhe und Pantoffeln, eventuell ein Tuch und eine Mütze und Flachs zum Selberspinnen. Das sind sehr grobe Angaben und die Verdienste schwankten in den jeweiligen Abmachungen vor dem Dienstbeginn.
Die Franzosenzeit brachte einige Freiheiten. Bald nach Ende der Fremdherrschaft häuften sich die Beschwerden über Unordnung. Zügellosigkeit und widerspenstiges Betragen der Dienstboten.
Daraufhin ordnete die Regierung am 1. Juli 1815 zu der Gesinde-Ordnung von 1732 zusätzlich an, dass Urlaub und Erholung und notwendige Geschäfte nicht versagt werden dürften. Aber die Dienstzeit solle am Sonnabend bis zum Vesperbrot dauern und an jedem anderen Werktag den ganzen Tag über. Ohne Wissen und Erlaubnis der Herrschaft dürfe kein Dienstbote das Haus verlassen und haben um 10 Uhr abends wieder da zu sein. Für Übertretungen würden ein bis acht Tage Gefängnisstrafe verhängt werden. Wer nächtlichen Ausgang bei seiner Anstellung ausbedingen würde, bekäme drei Tage Gefängnis. Der Dienstherr, der dafür bereit wäre, hätte 20 Reichstaler Geldbuße zu zahlen. Das war in dieser Verordnung die einzige Strafandrohung gegen Dienstherren.
„Angebot guter Knechte …“
An Gehilfen mangelte es nicht. Lohn zu Hause abgeben.
Es rumorte schon in Dienstbotenkreisen. Noch lange nach der Franzosenherrschaft missachtete die Regierung die Zeitentwicklung. Gedanken um Krankenversicherungen kamen schon um 1850 auf und wurden hier und da bei Fabrikarbeitern umgesetzt. Erst Bismarck ordnete 1883 die gesetzliche Krankenversicherung an. 1884 folgte die Unfall– und 1889 die Invaliden– und Altersversicherung. War sie für die Dienstboten schon allgemein gültig? Die Gesinde-Ordnung bestand bis 1918. Im November 1901 lehnte die Kleinborsteler Gemeindeversammlung die empfohlene neue Dienstbotenversicherung ab. Man befürchtete, sie würde nur vermehrte Krankentage und somit höhere Kosten bringen. Im September 1906 steht im Gemeindeprotokollbuch: „Alle Dienstbotenbesitzer sind der neuen Versicherung beigetreten.“
An Dienstboten mangelte es nicht. „Das Angebot guter brauchbarer Knechte im Alter von 18 Jahren aufwärts hat sehr zugenommen“, ließ die Landwirtschaftskammer Hannover am 2. Dezember 1902 in der Diepholzer Kreiszeitung veröffentlichen.
Gehilfen gab es genug aus den kinderreichen Familien der Häuslinge und Kleinbauern. Um diese mit zu ernähren, mussten sie ihren kargen Lohn meist noch zu Hause abgeben. Dort war die Meinung, die jungen Leute hätten ja alles, was zum Leben nötig sei, bei dem Bauern oder der Herrschaft: Essen und Schlafstatt. Die Eltern bestimmten die Anschaffung von Kleidung. Andere Wünsche hatte man nicht zu haben.
Selten sind sie gefragt worden, ob die ausgehandelte Stelle ihren Vorstellungen entsprach. Das hatten Vater oder Mutter mit dem Dienstherrn abgemacht. Der Arbeitsplatz war oft in der Nähe, damit man ein Auge auf die Kinder behielt und sie zu Fuß nach Hause kommen konnten. Viele Betroffene haben mir so über ihre ersten Dienstverhältnisse vor ihrer Mündigkeit berichtet.
Wie schon anfangs beschrieben, sind die Jungen und Mädchen meiner Generation ziemlich die letzten gewesen, die nach Schulende mit etwa 14 Jahren „in Deensten güngen“.
Am Sonntag vor Ostern, Palmarum, war die Konfirmation. Mit der kirchlichen Einsegnung schloss meist die achtjährige Schulzeit der Kinder ab. Ostern und Michaelis (29. September) galten seit alten Zeiten als Stichtag. So begann am Tage nach Ostern das Arbeitsverhältnis. Dann schoben Väter und Mütter die wenigen Habseligkeiten mit dem Fahrrad zu dem abgemachten Arbeitsplatz. So ist das noch um 1937 geschehen, so war es auch wohl, zwar ohne Fahrrad, in all den langen Jahren davor.
Das Dienstbotenschicksal habe ich erst viel später begriffen, weil ich nach dem Schulabschluss auf dem elterlichen Hof bleiben durfte, wo schon die älteren Geschwister arbeiteten. Nun konnte Vater den Dienstbotenlohn sparen. Wir mussten alle notwendigen Arbeiten auf unserer Hofstelle verrichten und wissen, was Knechte und Mägde geleistet haben.
Ländlicher Alltag
Ein gewisses Wohlergehen hatte sich im Bauernstand nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 ausgebreitet. In den Jahren der Großeltern lebte man bequem und großzügig, weil viele und billige Gehilfen zur Verfügung standen und Geld dafür da war. Die Altenteiler bekamen die ausbedungene gute Versorgung durch die Mithilfe mehrerer Mägde im Hause. Auch meine Großmutter hielt zwei „in Diensten“, wie man es früher nannte. Dabei lebten noch eine oder zwei der erwachsenen Töchter im Hause, die notfalls allenthalben mithalfen. Doch deren Hauptbeschäftigung war ihre Aussteuer, das Weben, Nähen und Sticken. Die Mägde hatten das Grobe zu verrichten. Sie durften zwar einmal abends in der Woche ihren Spaß im Spinnköppel haben, aber dabei gab es keinen Aufwand an Beköstigung, wie bei den Spinnabenden der Haustöchter und deren Visiten mit Freundinnen. Die Tanten schwärmten noch im Alter von der „guten Kaiserzeit“. Nach deren Heirat hielt mein Vater, der Hoferbe, 1912 Hochzeit. Meine Mutter musste nach Kriegsbeginn 1914 mit dem ersten Kind mit einer Gehilfin auskommen und dazu der rheumakranken Schwiegermutter beistehen. Hilfreich für sie, kam gleich nach dem Krieg aus Hungernot eine ganz junge Hamburgerin ins Haus. Sie blieb bis zur Inflation als Kindermädchen da.
Von Charlotte Homfeld Aus: Heimatblätter Nr. 4/2003
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